Neue Rechte bei Teilzeit

Novelle des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

und aktuelle Rechtsprechung

Die Teilzeitquote ist seit der Widervereinigung stetig angestiegen. Für Unternehmen ist Teilzeit ein wichtiges Instrument zur Flexibilisierung des Personaleinsatzes. Aber auch für Arbeitnehmer*innen hat Teilzeit an Bedeutung gewonnen, um die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie zu ermöglichen. Mit der Novellierung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes hat die Bundesregierung auf den stärker werdenden Wunsch nach Arbeitszeitsouveränität reagiert.
In diesem Seminare werden wir alle Änderungen darstellen und ihre Bedeutung für die Beschäftigten erläutern. Um einen umfassenden Blick auf die aktuelle Rechtslage in Sachen Teilzeit zu ermöglichen, werden auch die neuesten BAG-Rechtsprechungen zu dem Thema
betrachtet. Dies soll als Anlaß dienen, um aus Sicht der Betriebsräte die Rolle von Teilzeit im eigenen Betrieb zu reflektieren. Welche Möglichkeiten hat der BR um Teilzeit im Betrieb arbeitnehmer*innenfreundlich zu gestalten? Dabei darf auch nicht die sozial- und frauenpolitische Dimension vergessen werden. Dem besonderen Beschäftigungsverhältnis Teilzeit, das sowohl Risiken, als auch Chancen birgt, muss mit ausreichender Sensibilität von allen Seiten begegnet werden.

Auf einen Blick:

Ziel

Kenntnisse der Änderungen des TzBfG ab 2019.
Kenntniss der aktuellen Rechtsprechung zu den Rechten von Teilzeitbeschäftigten, insbesondere auch im Urlaubsrecht.
Diskussion der Rechte und der Rolle des BR, wenn es um Teilzeitbeschäftigung geht.

Seminargebühren

ab 690,00 € zzgl. MwSt.

Kostentragung

gem. § 40 BetrVG durch den Arbeitgeber.

Referent*innen

Rechtsanswält*innen für Arbeitsrecht mit Erfahrung in der Beratung von Betriebsräten.

Freistellung

gem. § 37 Abs. 6 BetrVG

Inhalt des Seminars:

Neuregelung des Teilzeit und Befristungsgsetzes - Brückenteilzeit und Arbeit auf Abruf

Was ist Brückenteilzeit und wer kann sie in Anspruch nehmen?
Wann kann der AG einen Anspruch ablehnen?
Wie ist das Verhältnis zu familienpolitischen Ansprüchen aus § 15 BEEG, § 3 I 1, V 1 PflegeZG und § 2 I 1 FPfZG oder tarflichen Regelungen?
Was ist Arbeit auf Abruf? Welche verschiedenen Formen gibt es?
Welche Konsequenzen ergeben sich durch die Neuregelung für bestehende Arbeitsverhältnisse?
Wann entsteht ein Leistungsverweigerungsrecht des AN* bzw. wann kommt der Arbeitgeber in Annahmeverzug?

Bedeutung für die Arbeit des Betriebsrates

Überwachungsaufgabe des Betriebsrates nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.
Mitbestimmungsrechte nach § 99 und § 87 BetrVG.
Besteht ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen der Brückenteilzeit?
Wie sind generell die Mitwirkungsmöglichkeiten bei Fragen der Flexibilisierung von Arbeitszeiten?
Welche Auswirkungen haben die Neuerungen auf bestehende Betriebsvereinbarungen?

Aktuelle Rechtsprechung zum Urlaubs- und Teilzeitrecht

Mehrarbeitszuschläge ab jetzt auch für Teilzeitbeschäftigte?
Wochenendarbeit und der Einsatz von Teilzeitbeschäftigten.
Neues vom Urlaubsrecht - Was hat sich durch die Rechtsprechungsänderungen in den letzten 2 Jahren geändert?
Urlaubsermittlung für Teilzeitbeschäftigte? Wie ist der Anspruch zu ermitteln bei Änderungen im Urlaubsjahr?
Mitwirkungsrechte der Betriebsräte.

Termine

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