Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Praxisseminar
Aufbauseminar zum Grundlagenseminar BEM
Gibt es in Eurem Betrieb bereits ein eingespieltes BEM-Verfahren? Vielleicht hat die Arbeitgeberseite ein BEM-System installiert und Ihr begleitet es als Betriebsrat kritisch. Vielleicht habt Ihr aber auch von Euren Mitbestimmungsrechten Gebrauch gemacht und mit der Arbeitgeberseite über BEM verhandelt und eine eigene Betriebsvereinbarung dazu abgeschlossen. In diesem Seminar habt Ihr die Möglichkeit Euer bestehendes BEM-Verfahren zusammen mit einem Rechtsanwalt und einem Disability-Manager eingehend zu prüfen und Verbesserungen vorzunehmen
Auf einen Blick:
Ziel

Aktuelle Rechtsprechung zum BEM
Evaluation des eigenen BEM-Verfahrens
Vertiefungsfragen
Evaluation des eigenen BEM-Verfahrens
Vertiefungsfragen
Seminargebühren

ab 790,00€ zzgl. MwSt.
Kostentragung

gem. § 40 BetrVG durch den
Arbeitgeber
Arbeitgeber
Referent*innen

zertifizierter Disability-Manager; Anwalt für Arbeitsrecht
mit Erfahrung in der Beratung von
Betriebsräten.
mit Erfahrung in der Beratung von
Betriebsräten.
Freistellung

gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
Inhalt des Seminars:
Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen
⬤
Aktuelle Rechtsprechung des BAG zum BEM-Verfahren.
Was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz?
Was ändert sich durch die Datenschutzgrundverordnung?
Was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz?
Was ändert sich durch die Datenschutzgrundverordnung?
Evaluation bestehender BEM-Verfahren und Erfahrungsausstausch
⬤
Welche Stellen sind am BEM beteiligt? Wie erfolgreich arbeiten sie zusammen?
Wer ist als Koordinator*in für das BEM zuständig?
Wie wird der notwendige Sachverstand im BEM-Verfahren eingebracht?
Wie wird die Arbeitsunfähigkeit erfasst?
Wie wird der Schutz der betroffenen Arbeitnehmer*innen gewährleistet?
Wie wird auf die Einhaltung des Datenschutzes geachtet?
Wie wird sichergestellt, dass der Suchprozess offen ist?
Wie werden Maßnahmen entwickelt, umgesetzt und überprüft?
Stimmen die Kolleg*innen dem BEM zu und sind sie gut in den Prozess integriert?
Sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in allen Phasen des BEM gewahrt?
Wer ist als Koordinator*in für das BEM zuständig?
Wie wird der notwendige Sachverstand im BEM-Verfahren eingebracht?
Wie wird die Arbeitsunfähigkeit erfasst?
Wie wird der Schutz der betroffenen Arbeitnehmer*innen gewährleistet?
Wie wird auf die Einhaltung des Datenschutzes geachtet?
Wie wird sichergestellt, dass der Suchprozess offen ist?
Wie werden Maßnahmen entwickelt, umgesetzt und überprüft?
Stimmen die Kolleg*innen dem BEM zu und sind sie gut in den Prozess integriert?
Sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in allen Phasen des BEM gewahrt?
Verbesserung des BEM-Verfahrens
⬤
Bessere Zusammenarbeit mit internen und externen Stellen
(Betriebsarzt, Eingliederungsmanager, Integrationsfachdienst,
Rehabilitationsträger, Integrationsämter)
Möglichkeiten eines betriebsübergreifenden BEM-Verfahrens
Möglichkeit von Leistungen zur Teilhabe
Öffentlichkeitsarbeit und bessere Akzeptanz des BEM bei
Belegschaft und Führungskräften
(Betriebsarzt, Eingliederungsmanager, Integrationsfachdienst,
Rehabilitationsträger, Integrationsämter)
Möglichkeiten eines betriebsübergreifenden BEM-Verfahrens
Möglichkeit von Leistungen zur Teilhabe
Öffentlichkeitsarbeit und bessere Akzeptanz des BEM bei
Belegschaft und Führungskräften