Wirtschaftliche Grundlagen
für Interessenvertretungen
Teil 1
Unternehmerische Entscheidungen werden im Wesentlichen auf Basis von wirtschaftlichen Überlegungen gefällt. Für Interessenvertretungen ist es deswegen von besonderer
Bedeutung die wirtschaftliche Lage des eigenen Unternehmens einschätzen zu können.
In diesem Seminar wollen wir Euch zum einen vermitteln, wie Ihr als Wirtschaftsausschuss oder als Betriebsrat die erforderlichen Informationen einfordern könnt. Zum
anderen wollen wir Euch mit dem nötigen betriebswirtschaftlichen Grundkenntnissen
ausstatten, um diese Informationen auch verstehen und bewerten zu können.
Um beiden Fragestellungen gerecht zu werden, wird dieses Seminar gemeinsam von
einem*r juristischen und einem*r wirtschaftlichen Sachverständigen referiert.
Dieses Seminar richtet sich sowohl an Mitglieder des Wirtschaftsausschuss, als auch
an Betriebsratsmitglieder in Betrieben, in denen kein Wirtschaftsausschuss installiert
wurde.
Bedeutung die wirtschaftliche Lage des eigenen Unternehmens einschätzen zu können.
In diesem Seminar wollen wir Euch zum einen vermitteln, wie Ihr als Wirtschaftsausschuss oder als Betriebsrat die erforderlichen Informationen einfordern könnt. Zum
anderen wollen wir Euch mit dem nötigen betriebswirtschaftlichen Grundkenntnissen
ausstatten, um diese Informationen auch verstehen und bewerten zu können.
Um beiden Fragestellungen gerecht zu werden, wird dieses Seminar gemeinsam von
einem*r juristischen und einem*r wirtschaftlichen Sachverständigen referiert.
Dieses Seminar richtet sich sowohl an Mitglieder des Wirtschaftsausschuss, als auch
an Betriebsratsmitglieder in Betrieben, in denen kein Wirtschaftsausschuss installiert
wurde.
Auf einen Blick:
Ziel

• die rechtlichen Grundlagen des Wirtschaftsausschusses
• Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrates und
Wirtschaftsausschusses
• Unternehmensrechnung und Kennziffern
• Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrates und
Wirtschaftsausschusses
• Unternehmensrechnung und Kennziffern
Seminargebühren

790,00 € zzgl. Mwst.
Kostentragung

gem. § 40 BetrVG durch den
Arbeitgeber
Arbeitgeber
Referent*innen

Sachverständige für Unternehmensrechnung; Anwalt für Arbeitsrecht
mit Erfahrung in der Beratung von
Betriebsräten und
Wirtschaftsausschüssen.
mit Erfahrung in der Beratung von
Betriebsräten und
Wirtschaftsausschüssen.
Freistellung

gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
Inhalt des Seminars:
Rechtliche Grundlagen und Organisation:
⬤
Aufgaben, Befugnisse und Zusammensetzung des WA
Der Unterrichtungsanspruch des Wirtschaftsausschusses
Der Informationsanspruch des Betriebsrates
Wirtschaftsausschuss- und Betriebsratsmitglieder als
Geheimnisträger – Schweigepflicht
Der Unterrichtungsanspruch des Wirtschaftsausschusses
Der Informationsanspruch des Betriebsrates
Wirtschaftsausschuss- und Betriebsratsmitglieder als
Geheimnisträger – Schweigepflicht
Betriebswirtschaftliche Grundlagen:
⬤
Grundlegendes zum internen und externen Rechnungswesen
Betriebswirtschaft, Controlling und Kennzahlen verstehen und
deuten Jahresabschluss, Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht
Bruttolohnlisten lesen
Interne Kostenrechnungen verstehen
Betriebswirtschaft, Controlling und Kennzahlen verstehen und
deuten Jahresabschluss, Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht
Bruttolohnlisten lesen
Interne Kostenrechnungen verstehen
Vertiefung zum Betriebsverfassungsgesetz und zur praktischen Umsetzung
⬤
Die Unterrichtung nach § 110 BetrVG
Die Einigungsstelle nach § 109 BetrVG
Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
Aufbau eines eigenen Berichtssystems des Betriebsrates
Die Einigungsstelle nach § 109 BetrVG
Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
Aufbau eines eigenen Berichtssystems des Betriebsrates