Datenschutz

Grundlagen I

Datenschutz für Arbeitnehmer*innen und Betriebsräte

Jeder Betrieb ist voller technischer Überwachungseinrichtungen: Telefonanlagen, Personal Computer, Drucker, Kopierer usw. Die Unternehmer*innen haben die Verfügungsmacht über diese Einrichtungen. Sie können diese Daten sammeln, verknüpfen und für legitime, insbesondere arbeitstechnische Zwecke einsetzen. Die Unternehmen
können die Daten allerdings auch für die Überwachung der Beschäftigten nutzen.

Ohne Einsichts- und Kontrollrechte von Betriebsräten und Personalräten bleiben die Belegschaften in Unkenntnis darüber, ob und wie die Daten eingesetzt werden. Nur wenn die Betriebsräte ihre Mitbestimmungsrechte einsetzen und Betriebsvereinbarungen abschließen, ist ein effektiver Datenschutz gewährleistet.

In diesem Seminar werden wir die Grundlagen vermitteln, so dass Ihr in der Lage seid bei Euch im Betrieb einen solchen effektiven Datenschutz zu gewährleisten.

Auf einen Blick:

Ziel

- Überblick über die Überwachungsmöglichkeiten
- Überblick über die Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 BetrVG
- Erstellen von Betriebsvereinbarungsentwürfen
- Konkrete Durchsetzungsmittel des BR

Seminargebühren

ab 990€ zzgl. MwSt.

Kostentragung

gem. § 40 durch die Arbeitgeberin

Referent*innen

- Rechtsanwält*innen für Arbeitsrecht
- Spezialist*innen für technische und elektronische Überwachung

Freistellung

gem. § 37.6 BetrVG

Inhalt des Seminars:

Einführung

Was bedeutet Datenschutz? Datenschutz im gesellschaftlichen und betrieblichen Kontext; Überblick über die wichtigsten Gesetze und Rechtsgrundlagen des Datenschutzes (GG, EU-Recht, BDSG und BetrVG).

Grundlagen des BDSG

Ist Datenerhebung überhaupt erlaubt? Welche Art von Daten werden geschützt? Welche Rechte hat man als Betroffener? Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter? Welche besonderen Regelungen gelten für den Beschäftigtendatenschutz? Welche Daten darf der AG erheben und speichern? Darf der AG die Daten weitergeben? Was ist, wenn Straftaten im Betrieb verfolgt werden sollen?

Mitbestimmung aus § 87 Abs. 1 Nr. 6

Was sind technische Überwachungseinrichtungen? Wann greift das Mitbestimmungsrecht und welche Datenerfassung ist mitbestimmungsfrei?
Welche Regelungen des BetrVG sind noch zu beachten (Bsp.: Unterrichtungs- und Beratungsrechte nach § 90, Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit nach § 75)?
Kann der BR auch selbst die Einführung von entsprechenden Einrichtungen fordern?

Technische Überwachungseinrichtungen:

PCs, E-Mails und Internet Digitale Personalakte und Personalverwaltungssoftware Handy- und Telefonnutzung Videoüberwachung Zeiterfassung und Zugangskontrollen GPS-Ortungssysteme und RFID-Chips Internationale Datenübertragung

Umsetzung von Datenschutzkonzepten im Betrieb

Grundlagen einer BV-Datenschutz. Wie können Datensparsamkeit, Transparenz, Zugriffsrechte, Anonymisierung/Pseudonymisierung und anderen Konzepte sinnvoll in einer BV umgesetzt werden?

Termine

Wann Wo Dauer Preis
27.09 - 30.09.2022 Berlin 4 Tage ab € 1090.00 BUCHEN

Inhouse

Wann Wo Dauer Preis
nach Vereinbarung nach Vereinbarung nach Vereinbarung ab 1.500€/d ANFRAGE