Arbeits- und Gesundheitsschutz (AGS)

Grundlagen Teil III

Mitbestimmung bei den Maßnahmeregelungen

In diesem Seminar geht es um die konkreten Maßnahmen, die die Arbeitgeberin zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Kolleg*innen zu ergreifen hat. Welche Maßnahmen sind dies? Wie werden sie umgesetzt? Und welche Möglichkeiten der Mitbestimmung und Durchsetzung bieten sich dem Betriebsrat? Anhand zahlreicher praktischer Beispiele werden diese Fragen ausführlich diskutiert.

Auf einen Blick:

Ziel

- Begriff der Gefährdung
- Regelungsbereiche und konkrete Maßnahmen
- Möglichkeiten der Mitbestimmung und Durchsetzung
- Umsetzungsstrategien für den Betrieb

Seminargebühren

ab 990€ zzgl. MwSt.

Kostentragung

gem. § 40 BetrVG durch die Arbeitgeberin

Referent*innen

- Rechtsanwält*innen für Arbeitsrecht
- aktive bzw. ehemalige BR-Mitglieder
- Sachverständige für betrieblichen Gesundheitsschutz

Freistellung

gem. § 37.6 BetrVG

Inhalt des Seminars:

Voraussetzung der Mitbestimmung: Gesundheitsgefährdung

Was ist eine Gesundheitsgefährdung?
Was ist menschengerechte Gestaltung der Arbeit?
Feststellung der Gefährdung
Feststehen einer Gefährdung

Regelungsbereiche und Beispiele

Sicherheitsanweisungen/-handbücher
Digitalisierung/Computerprogramme
Personalbesetzung
Unterweisung
Kontrolle der Wirksamkeit der Maßnahmen

Arbeitswissenschaftliche Fragen

Mögliche Schutzmaßnahmen nach § 3 Abs. 1 ArbSchG
Beispiele: Lastenhandhabung, Raumklima u.a.
Maßgebliche Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse nach § 4 Nr. 3 ArbSchG
Besonderheiten bei besonders schutzbedürftigen Personengruppen nach § 4 Nr. 4 ArbSchG
Was ist „menschengerechte Arbeit“?
Kontrolle der Wirksamkeit der Maßnahmen in der Praxis

Mitbestimmung bei Maßnahmen

Arbeitsschutzmanagementsysteme
Durchsetzung von Abhilfemaßnahmen und deren Mitbestimmung

Termine

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