Arbeits- und Gesundheitsschutz (AGS)
Grundlagen Teil III
Mitbestimmung bei den Maßnahmeregelungen
In diesem Seminar geht es um die konkreten Maßnahmen, die die Arbeitgeberin zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Kolleg*innen zu ergreifen hat. Welche Maßnahmen sind dies? Wie werden sie umgesetzt? Und welche Möglichkeiten der Mitbestimmung und Durchsetzung bieten sich dem Betriebsrat? Anhand zahlreicher praktischer Beispiele werden diese Fragen ausführlich diskutiert.
Auf einen Blick:
Ziel

- Begriff der Gefährdung
- Regelungsbereiche und konkrete Maßnahmen
- Möglichkeiten der Mitbestimmung und Durchsetzung
- Umsetzungsstrategien für den Betrieb
- Regelungsbereiche und konkrete Maßnahmen
- Möglichkeiten der Mitbestimmung und Durchsetzung
- Umsetzungsstrategien für den Betrieb
Seminargebühren

ab 990€ zzgl. MwSt.
Kostentragung

gem. § 40 BetrVG durch die Arbeitgeberin
Referent*innen

- Rechtsanwält*innen für Arbeitsrecht
- aktive bzw. ehemalige BR-Mitglieder
- Sachverständige für betrieblichen Gesundheitsschutz
- aktive bzw. ehemalige BR-Mitglieder
- Sachverständige für betrieblichen Gesundheitsschutz
Freistellung

gem. § 37.6 BetrVG
Inhalt des Seminars:
Voraussetzung der Mitbestimmung: Gesundheitsgefährdung
⬤
Was ist eine Gesundheitsgefährdung?
Was ist menschengerechte Gestaltung der Arbeit?
Feststellung der Gefährdung
Feststehen einer Gefährdung
Was ist menschengerechte Gestaltung der Arbeit?
Feststellung der Gefährdung
Feststehen einer Gefährdung
Regelungsbereiche und Beispiele
⬤
Sicherheitsanweisungen/-handbücher
Digitalisierung/Computerprogramme
Personalbesetzung
Unterweisung
Kontrolle der Wirksamkeit der Maßnahmen
Digitalisierung/Computerprogramme
Personalbesetzung
Unterweisung
Kontrolle der Wirksamkeit der Maßnahmen
Arbeitswissenschaftliche Fragen
⬤
Mögliche Schutzmaßnahmen nach § 3 Abs. 1 ArbSchG
Beispiele: Lastenhandhabung, Raumklima u.a.
Maßgebliche Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse nach § 4 Nr. 3 ArbSchG
Besonderheiten bei besonders schutzbedürftigen Personengruppen nach § 4 Nr. 4 ArbSchG
Was ist „menschengerechte Arbeit“?
Kontrolle der Wirksamkeit der Maßnahmen in der Praxis
Beispiele: Lastenhandhabung, Raumklima u.a.
Maßgebliche Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse nach § 4 Nr. 3 ArbSchG
Besonderheiten bei besonders schutzbedürftigen Personengruppen nach § 4 Nr. 4 ArbSchG
Was ist „menschengerechte Arbeit“?
Kontrolle der Wirksamkeit der Maßnahmen in der Praxis
Mitbestimmung bei Maßnahmen
⬤
Arbeitsschutzmanagementsysteme
Durchsetzung von Abhilfemaßnahmen und deren Mitbestimmung
Durchsetzung von Abhilfemaßnahmen und deren Mitbestimmung